Betriebsunterbrechung
Was ist ein Betriebsunterbrechungsschaden?
Aus den Versicherungsbedingungen (z. B. FBUB, MFBUB, AMBUB, AMB, ..) läßt sich ein Betriebsunterbrechungsschaden als die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Geschäftstätigkeit zusammenfassen. Voraussetzung ist ein Sachschaden an einer versicherten Sache, der zu einer Gewinneinbuße führt. Der Versicherer leistet Entschädigung für den entstandenen Ertragsausfallschaden.
Während also die Sachversicherung die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der zerstörten oder beschädigten Sache regelt, geht es bei der Betriebsunterbrechungsversicherung um den weitergehenden Vermögensschaden aufgrund der Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs. Oftmals ist dieser Schaden erheblich größer als der eigentliche Sachschaden, und daher auch für das Unternehmen erheblich gefährlicher.
Ist bspw. in einem Produktionsbetrieb eine Engpaßmaschine (z. B. zentrale Härteanlage) abgebrannt, so ist der Sachschaden evtl. mit einigen 100 TEUR zu beziffern (je nach Anlage). Wenn aber der Gesamtbetrieb für Monate nicht produzieren kann, kommt dadurch schnell ein Vielfaches der Sachschadensumme an entgangenem Umsatz zustande. Zudem laufen diverse Kosten weiter und lassen sich tlw. auch nicht kurzfrsitig reduzieren (z. B. Löhne/Gehälter). Diese Schere zwischen Umsatzausfall einerseits und fortlaufenden Kosten andererseits kann für ein Unternehmen schnell existenzgefährdend sein, zumal auch das Risiko eines dauerhaften Verlusts von Kunden besteht, wenn diese sich einen anderen Lieferanten suchen müssen, um selbst nicht Lieferprobleme zu bekommen.
Was ersetzt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Durch eine Betriebsunterbrechung erleidet das Unternehmen einen Ausfall an Umsatz, muss aber seine fixen Kosten weiterhin bezahlen (z. B. Gehälter, Löhne, Miete, Versicherungen, Grundkosten für Energie, etc.). Bei den variablen Kosten wird davon ausgegangen, dass diese schnellstmöglich mit Eintritt des Schadens abgestellt werden (z. B. keine Beschaffung von Materialien, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Werkzeugen, etc.; Entlassung von Hilfskräften und Leiharbeitnehmern, usw.).
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt daher den schadenbedingt entgehenden Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, soweit diese auch ohne den Schadensfall erwirtschaftet worden wären. Weiterhin werden die sogenannten „Schadenminderungskosten“ ersetzt. Dies sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten gehalten hat (§ 83 VVG 2008).
Begrenzt wird der Entschädigungszeitraum durch das Ende der Betriebsunterbrechung (die Beeinträchtigungen bestehen nicht mehr) oder durch das Ende der vereinbarten Haftzeit.
Arten von Betriebsunterbrechungsversicherungen:
Es gibt diverse Versicherungen für Betriebsunterbrechungsschäden, die sich in erster Linie bei den versicherten Sachen und den versicherten Gefahren unterscheiden, aber auch in diversen anderen fallspezifischen Bestimmungen. Nachfolgend ist eine Auswahl gängiger BU-Versicherungen aufgelistet (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
FBUB 2008 / 95 | Allg. Feuer-BU-Versicherungsbedingungen |
ZFBUB 2008 | Zusatzbedingungen für die FBUB |
MFBU 2008 / 89 | Sonderbedingungen für die mittlere Feuer-BU-Versicherung |
AMBUB 2008 / 94 / 86 | Allg. Bedingungen für die Maschinen-BU-Versicherung |
MBUB | Allg. Maschinen-BU-Versicherungsbedingungen |
ZKBU 2008 / 87 | Zusatzbedingungen für die einfache BU-Versicherung |
TBU | Transport-BU-Versicherung |
ABUBE 86 | Allg. Bedingungen für die Vers. gegen Schaden durch BU infolge des Ausfalls der öffentlichen Elektrizitätsversorgung |
AVFEBU | Allg. BU-Bedingungen bei Fernmelde- und sonstigen elektrotechnischen Anlagen |
ECBUB 2008 / 87 | Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-BU-Versicherung für Industrie- und Handelsbetriebe |
SVBU 2008 | Sonderbedingungen für die vereinfachte Betriebsunterbrechungsversicherung 2008 |
EA in Inhalts-Vers. | Auch in Inhaltsversicherungen kann ein Ertragsausfall (EA) versichert sein |