Leistungen und Kosten
Sie erhalten von uns ein persönliches Gutachten, das:
- die jeweilige Fragestellung des Auftrags durch eine fachliche Beurteilung nachvollziehbar und begründet beantwortet
- den vereinbarten Detaillierungsgrad hat
- den Empfehlungen der Industrie- und Handelskammern für den Aufbau eines Sachverständigen-Gutachtens folgt.
Kosten
Arbeit nach vereinbartem Stundensatz
Die Rechnungsstellung für unsere Sachverständigenleistungen erfolgt in der Regel auf der Basis der geleisteten Arbeitsstunden. Dabei orientieren sich die Stundensätze an der Problematik des Falles und liegen in der Regel zwischen 90 und 110 Euro zzgl. ggfs. Fahrtkosten und Spesen sowie gesetzlicher MwSt.
Sofern eine regelmäßige Inanspruchnahme unserer Leistungen erfolgt (z. B. durch Versicherungen), kann ein fester Stundensatz vereinbart werden, der generell für jeden Auftrag gilt. So kann der jeweilige Einzelauftrag sofort begonnen werden, ohne jeweilige Diskussionen zu Kosten und Leistungen.
Definierte Leistung zu vereinbartem Festbetrag
Es kann auch ein pauschaler Festbetrag vereinbart werden, der sämtlichen Aufwand des Auftrags abdeckt. In diesem Fall wird vorab vereinbart, welche Leistungen Sie dafür erhalten.
Gerichtsgutachten
Bei Gerichtsgutachten richtet sich die Vergütung nach dem JVEG.