Maschinenbewertung
Welchen Wert haben meine Maschinen, Anlagen, technische Geräte und andere Betriebseinrichtung?
Da der Wert einer Sache kein absoluter Begriff ist, kann diese Frage nicht ohne weitere Klärungen beantwortet werden. Die Wertermittlung in einem Wertgutachten für Ihre Maschinen und Anlagen ist daher von verschiedenen Faktoren abhängig, wie nachfolgend erläutert werden soll.
Der Zweck bestimmt den Wert
So sind z. B. folgende Fragen für die Wertermittlung von großer Bedeutung: Wofür dient die Bewertung (Verkauf, Eigentümerwechsel, Bankkredit, Insolvenz, Schaden,…)? Handelt es sich um eine Standardmaschine oder eine Sonderanfertigung? Wie viel Zeit steht für die Käufersuche zur Verfügung? Wie sind Angebot und Nachfrage am Bewertungsstichtag? Verbleiben die Sachen am Ort oder werden sie verlagert? Erfolgt eine Nutzungsänderung?
Bei dem festzustellenden Wert kann es um den Neuwert, Zeitwert, Verkehrswert, Ersatzwert, Veräußerungswert bei Zwangsverkauf, Versicherungswert oder andere Werte gehen.
Für den Verkehrswert ist z. B. wichtig zu wissen, ob die Sache in gleicher Weise am gleichen Ort weiterverwendet werden soll, oder in anderer Funktion oder an einem anderen Ort. Zum Beispiel haben Fundamente oder ortsfeste Installationen für den Käufer keinen Wert mehr, wenn er die Maschine an anderer Stelle betreiben will.
Der Versicherungswert von technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtung ist bspw. stark abhängig von dem spezifischen Versicherungsvertrag mit allen getroffenen (Sonder-) Vereinbarungen. So führt z.B. ein Ausschluss der 40%-Zeitwertgrenze zu erheblich anderen Ergebnissen , wenn im Unternehmen viele ältere Sachen noch in Gebrauch sind.
Gültigkeit für den konkreten Stichtag
Der Wertermittlung einer Maschine gilt immer nur für einen bestimmten Stichtag. Vor allem ein Verkehrswert kann einige Wochen nach dem Stichtag deutlich höher oder niedriger liegen, wenn sich die Marktsituation für die Sache verändert, bspw. wenn ein leistungsfähigeres Nachfolgermodell auf den Markt gebracht wurde. Im Extremfall kann der Verkehrswert sogar null oder negativ werden, wenn sich die Maschine gar nicht mehr verkaufen ließe, oder noch Entsorgungskosten anfallen. Man denke z. B. an Maschinen, die nach einer Gesetzesänderung nicht mehr betrieben werden dürfen.
Bewertungssystematik
Bei der Wertermittlung hat sich das Bewertungssystem des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) weitgehend durchgesetzt. Auch der AWH-Standard im Handwerk greift bezüglich des Substanzwerts auf diese Bewertungssystematik zurück.
Beispiel: Ermittlung des Verkehrswerts
Der bei einem Maschinen-Wertgutachten häufig benötigte Verkehrswert („Gemeiner Wert“ nach § 9 Bewertungsgesetz) der Maschinen, Anlagen, technischen Geräte und anderer Betriebsausstattung wird wie folgt ermittelt:
Zunächst ist der Neuwert der Sache zu bestimmen: Der Neuwert ist die Summe aller Kosten, die aufgewendet werden müssen, um eine Maschine oder betriebliche Einrichtung am Bewertungsstichtag in neuem und untadeligem Zustand aufzustellen. Der Neuwert kann durch Angebote oder durch das Hochrechnen eines früheren Anschaffungswertes auf den Bewertungstag ermittelt werden.
Aus dem Neuwert wird der Zeitwert bestimmt: Der Zeitwert ist der Wert einer Maschine oder betrieblichen Einrichtung zum Bewertungsstichtag, unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters, Abnutzungsgrades, Betriebszustands, Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwands, Einsatzes, Betriebszwecks sowie der noch zu erwartenden technischen Restlebensdauer.
Der Verkehrswert wiederum wird aus dem Zeitwert abgeleitet. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Maschine oder betrieblichen Einrichtung bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Außergewöhnliche oder persönliche Gründe bleiben unberücksichtigt.
Der Verkehrswert ergibt sich durch Multiplikation des Zeitwertes mit einem Marktfaktor. Um diesen zu bestimmen sind umfassende Marktkenntnisse und ein großes Erfahrungswissen sowie ausreichend viele aktuelle Marktbeobachtungen zu Käufen und Verkäufen ähnlicher Maschinen und Anlagen erforderlich. Unsere Bewertungs-Datenbank mit Daten von über 100.000 real erzielten Verkaufspreisen für Maschinen, Anlagen und diverser Betriebseinrichtung liefert dabei zuverlässige Vergleichs- und Anhaltswerte für eine Vielzahl von Wertobjekten.
Ein häufig benötigter Wert ist der Fortführungs-Verkehrswert, also der Preis, zu dem die Sache verkauft werden kann, wenn der Käufer sie am gleichen Ort in gleicher Weise weiter betreiben will. Hierbei sind auch der Wert der Fundamente, von Ver- und Ensorgungseinheiten, oder anderen verbundenen Komponenten zu berücksichtigen, die sonst an einem anderen Standort neu zu beschaffen wären.
Umfangreiche Bewertungs-Datenbank
Von zentraler Bedeutung für die korrekte Bewertung von technischer und kaufmännischer Betriebsausstattung in einem Wertgutachen, ist ein umfangreiches Fachwissen sowie Marktkenntnisse zu den Maschinen, Anlagen, technischen Geräten und anderer Betriebseinrichtung, die es zu bewerten gilt.
Das Fachwissen unseres Sachverständigen Herrn Koldewitz beruht auf einer fundierten Ausbildung (Studium Maschinenbau und Wirtschaftsingenieur) sowie langjähriger Berufserfahrung als leitender Angestellter in der Industrie und als Sachverständiger. Die Marktkenntnisse stammen zum einen aus der ständigen Beschäftigung mit Bewertungen, und zum anderen aus einer sehr umfangreichen Marktwert-Datenbank, die über viele Jahre entwickelt wurde und aktuell über 100.000 Einträge enthält.